Neue EU-Verpackungsverordnung
TÜV SÜD: Einheitliche EU-Verpackungsverordnung setzt neue Maßstäbe für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Die Europäische Union hat die neue Verpackungsverordnung veröffentlicht, die in den kommenden Jahren die gesamte Verpackungsbranche nachhaltig verändern wird. Diese wegweisende Regulierung wurde im Rahmen des Green Deals entwickelt und setzt europaweite Standards für eine nachhaltige Verpackungswirtschaft. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und wird ab dem zweiten Quartal 2026 verbindlich gelten. Unternehmen müssen sich nun zügig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. TÜV SÜD bietet passgenaue Lösungen zu deren Unterstützung.
Strengere Vorgaben für eine gesunde Zukunft und weniger Abfall
Die neue Verordnung gilt für alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle, unabhängig von der Art der Verpackung oder dem verwendeten Material. Die Verordnung ist somit für Unternehmen aller Branchen relevant. Sie definiert umfassende Anforderungen an Recyclingfähigkeit und nachhaltiges Verpackungsdesign. Im Zentrum der neuen Verordnung steht die Verpflichtung, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu regulieren, um die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Konsumenten vor besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen zu schützen.
„Die nun verabschiedete Verpackungsverordnung ist ein Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft. Sie bietet Unternehmen einen klaren Rahmen, um Nachhaltigkeit und den Kreislaufgedanken in der Verpackungsindustrie zu verankern, und ermöglicht zugleich Wettbewerbsvorteile durch innovative Lösungen“, erklärt Dr. Robert Hermann, Experte für nachhaltige Verpackungslösungen bei TÜV SÜD. „Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Prozesse und Verpackungsstrategien anzupassen. Gleichzeitig bietet diese Verordnung die Chance, durch frühzeitige Umsetzung Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit einzunehmen.“
Wichtige Neuerungen umfassen:
- Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen ab 2030 so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können.
- Einsatz von Rezyklaten: ab 2030 verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen
- Materialtrennung: Unterschiedliche Materialien innerhalb einer Verpackung müssen leicht trennbar sein.
- Mehrwegquoten: Verbindliche Mehrwegquoten werden eingeführt, beispielsweise für Getränkeverpackungen.
- Beschränkung von bestimmten Einweg-Verpackungen ab 2030: z.B. Einwegumverpackungen aus Kunststoff oder kleine Einwegverpackungen für Gastgewerbe.
- Technische Dokumentation: Erzeuger müssen Verpackungen nach den neuen Vorschriften die Konformität mit der Verordnung bewerten und dann eine Konformitätserklärung ausstellen.
- Umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge: Hierzu sieht die PPWR verbindliche Mindestanforderungen vor, um die Nachfrage nachhaltiger Verpackungen zu fördern.
- Reduktion von Verpackungsabfällen: Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um das Recyclingziel von mindestens 65 % des Gewichts aller anfallenden Verpackungsabfälle bis 31. Dezember 2025 zu erreichen.
- Regulierung im Online-Handel: Verpackungen im E-Commerce müssen effizienter gestaltet werden, um unnötige Leerräume zu minimieren.
- Kennzeichnungspflichten: Verbraucher erhalten durch klarere und verbindliche Kennzeichnungen bessere Informationen über Recyclingmöglichkeiten und die richtige Entsorgung von Verpackungen.
- Verbot von PFAS: Die Verwendung von PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die neue Verpackungsverordnung basiert auf der überarbeiteten EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die zuletzt durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/851 aktualisiert wurde. Diese frühere Richtlinie legte den Grundstein für eine Harmonisierung der Verpackungs- und Abfallbewirtschaftung in der EU und wurde nun durch die neuen Bestimmungen deutlich verschärft.
Hier können Sie den Bericht weiterlesen >>
Weitere Informationen zur Verpackungsverordnung und den Dienstleistungen von TÜV SÜD:
- Verordnung – EU – 2025/40 – EN – EUR-Lex
- Prüfzeichen für biologisch abbaubare Verpackung in der Kompostierung | TÜV SÜD
- Biodegradable packaging certification | TÜV SÜD
- Circular Economy Solutions | TÜV SÜD
- Prüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen | TÜV SÜD in Österreich
- LESS PLASTICS | TÜV SÜD in Österreich
- Green Claims | TÜV SÜD in Österreich
- DIN-SPEC-91436-Zertifizierung: Vision Zero Waste | TÜV SÜD