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Trotz Kompromissen: Energiegesetze sichern Kontinuität

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung über zahlreiche Energiegesetze entschieden, darunter die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ein Biomassepaket, das Gesetz zur Steuerung des Windenergieausbaus, die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie die Umsetzung des Emissionshandels (TEHG-Novelle).

BEE-Präsidentin Simone Peter begrüßt, dass sich trotz des Wahlkampfs demokratische Mehrheiten und Kompromisslösungen für die heute verabschiedeten Energiegesetze gefunden haben, um noch vor den Wahlen wichtige Maßnahmen für die Energiewende zu beschließen. 

Insbesondere die Anpassungen im Bereich der Bioenergie sowie die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssensind nach Ansicht des BEE entscheidend, um die Potentiale der Erneuerbaren Energien voll zu nutzen und die Systemintegration voranzubringen.

“Für Biomassepaket und EnWG gilt, dass die darin enthaltenen Maßnahmen in der kommenden Legislatur in eine Gesamtstrategie für ein Energiesystem fließen müssen, das den systemsetzenden Erneuerbaren Rechnung trägt. Es braucht nichts weniger als eine umfassende Flexibilitätsagenda, um dem Ausgleich der erfolgreich wachsenden Quellen Wind und Solar Rechnung zu tragen und die Potentiale von flexibel steuerbaren Erneuerbaren, Speichern und Sektorenkopplung voll zu nutzen. Hier sind weitere Maßnahmen notwendig”, so Peter.

Mit der Verlängerung des KWKG wurde Kontinuität für die Kraft-Wärme-Kopplung gewährleistet. Hier muss der Fokus perspektivisch auf den Potentialen der grünen KWK liegen. Der gefundene Kompromiss beim Ausbau der Windenergie ist zwar mit schmerzhaften Einschnitten verbunden, jedoch tragfähig. Positiv hervorzuheben ist, dass das Repowering weiterhin möglich bleibt und der Handlungsspielraum der Kommunen erhalten wird. Weitere Regelungen auf NRW-Landesebene sind nach Ansicht des Verbands weder notwendig noch zielführend. Der Zubau von Windenergieanlagen würde gerade auch zur Stärkung des Industriestandorts gebraucht, der im EEG vorgegebene Zielpfad müsse deshalb weiter beschritten werden.

Bei der TEHG-Novelle wird es – entgegen der BEE-Stellungnahme – in den Jahren 2025 für 2026 bei der einjährigen Umstellung auf das nationale Handelssystem mit einem Deckel bei 65 Euro bleiben. Der BEE erwartet, dass in der neuen Legislatur insgesamt über die Wirkung und Erfordernisse einer umfassenden CO2-Bepreisung als Teil eines Klimamaßnahmenregimes für Klimaschutz und Standort diskutiert wird.

“Es ist von großer Bedeutung, dass die kommende Bundesregierung die Arbeit an der Ausgestaltung des energiepolitischen Rechtsrahmens unverzüglich wieder aufnimmt, um den kontinuierlichen Fortschritt der Energiewende sicherzustellen, den Standort damit zukunftsfähig aufstellt und allen Verbrauchern – privat wie gewerblich – bezahlbare, sichere und saubere Energie in allen Sektoren bereitstellt”, so Peter abschließend.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) 2025

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