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Bürgerenergie-Wahlprogramm: Planungssicherheit, Energy Sharing und Wärmewende

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn), der Ökostromanbieter naturstrom AG und die Bürgerenergiegenossenschaft WirMachenEnergie eG haben ein Bürgerenergie-Wahlprogramm und eine Online-Kampagne zur Bundestagswahl präsentiert.

„Wir wollen auch im Wahlkampf gemeinsam mit unseren Mitgliedern dafür sorgen, dass die Stimme der Bürgerenergie gehört wird und haben deshalb die wichtigsten politischen Forderungen der Bürgerenergie, die die nächste Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode unbedingt anpacken muss, in diesem Bürgerenergie-Wahlprogramm gebündelt,“erklärt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnisses Bürgerenergie e.V. (BBEn). 

Die sechs Forderungen des Bürgerenergie-Wahlprogramms in der Übersicht: Planungssicherheit für kleine und mittlere Akteure im neuen Strommarktdesign, die Abschaffung der Sperrfrist bei den Ausnahmen von den Ausschreibungen, die Umsetzung von Energy Sharing, Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung, die Aufnahme eines Bürgerenergieziels in den Koalitionsvertrag, ein bundesweites Bürgschaftsprogramm für Wärmeprojekte sowie eine Ausweitung des Förderprogramms Bürgerenergiegesellschaften mit Mitteln des Klimasozialplans.

Ein Finanzierungsrahmen für Erneuerbare Energien und die Beteiligung der Bürgerenergie an der Wärmewende gehören dabei aktuell zu den wichtigsten Zielen in der anstehenden Wahlperiode.

Finanzierungsbedingungen behutsam verändern

Entsprechend lautet die erste Forderungdes Wahlprogramms “Mehr Bürgerenergie im Strommarkt der Zukunft”.  Hintergrund ist, dass die künftige Bundesregierung die Weichen für eine EU-konforme Ausgestaltung des Finanzierungsrahmens für Erneuerbare Energien ab 2027 stellen muss.

„Bürgerenergie braucht verlässliche Finanzierungsbedingungen. Die kommende Bundesregierung muss sich daher klar zum EEG als fundamentalem und auch mittelfristig wichtigem Absicherungsinstrument bekennen“, fordert Dr. Tim Loppe, Pressesprecher und Leiter Medien und Politik der naturstrom AG.

„Drastische Veränderungen am komplexen Fördersystem der Erneuerbaren Energien haben schon mal zum Zusammenbruch des Windkraftausbaus und einem Marktausschluss von Bürgerenergiegemeinschaften geführt. So etwas darf nicht noch einmal passieren! Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Akteure könnten Abhilfe schaffen“, erklärt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnisses Bürgerenergie e.V. (BBEn). 

Aber die Herausforderungen liegen nicht nur in der fernen Zukunft durch die perspektivische Anpassung des Strommarktdesigns. Auch die zurzeit in der “kleinen EnWG-Novelle“ diskutierte Absenkung der Direktvermarktungsschwelle und der Wegfall der Absicherung bei negativen Strompreisen birgt bereits für kleine und mittlere Akteure die Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden

Welche Auswirkungen die Absenkung der Direktvermarktungsschwelle und der Wegfall der Absicherung bei negativen Strompreisen gerade für kleinere Energiegemeinschaften hat, schildert Kristina Wittig, Vorsitzende WirMachenEnergie eG – Plattform für Bürgerenergie in Mittelsachsen: „Stabil können wir aber nur dann wirtschaften, wenn der Betrieb der Anlagen abgesichert ist. Das heißt: Der Umgang mit negativen Strompreisen muss überdacht werden. Eine niedrige Direktvermarktungsschwelle kann nur funktionieren, wenn die technisch-regulatorische Umsetzung standardisiert ist. Das ist derzeit nicht der Fall. Beide Punkte hemmen Planungen daher schon jetzt.  Das möchte ich beispielhaft an einem unserer Projekte aufzeigen: Bei einer PV-Anlage auf einem kommunalen Dach haben wir uns dafür entschieden, erstmal unter der 100 kWp-Marke zu bleiben, um den Direktvermarktungsaufwand zu sparen und das Projekt wirtschaftlich zu halten. Wenn nun noch Direktvermarktungsgebühren on top kämen und die Unsicherheit in Bezug auf den Umgang mit negativen Strompreisen, werden die wirtschaftlichen Risiken einfach zu hoch – deswegen werden Projekte unnötig klein geplant. “

Die Bürgerenergie verkennt dabei nicht die Risiken, die für System- und Netzstabilität angesichts fehlender Steuerbarkeit kleiner PV-Anlagen bestehen. Doch statt kurzfristiger Maßnahmen, die kleine und mittlere Akteure aus dem Markt drängen, sollten die Flexibilitätspotentiale der Bürgerenergie z.B. über Energy Sharing gehoben werden. Strom, der lokal produziert und auch genutzt wird, vermindert den Netzausbaubedarf vor Ort. PV-Dachanlagen sind ein zentrales Element der Energiewende und machen sie in den eigenen vier Wänden erfahrbar. Gleichwohl muss die Steuerbarkeit sich massiv verbessern.

Wärmeprojekte in Bürgerhand fördern

„Mit Nahwärmenetzen und Quartiersprojekten können engagierte Menschen vor Ort die Wärmewende mitgestalten und Wertschöpfung in ihrer Region zu halten. Dabei muss sie die kommende Bundesregierung unterstützen“, erklärt Dr. Tim Loppe, Pressesprecher und Leiter Medien und Politik der naturstrom AG. Weitere Informationen zu diesen naturstrom AG -Wärmeprojekten finden sich in der Präsentation der Online-Pressekonferenz.

Für den Ausbau der Wärmenetze sind massive Investitionen notwendig. Gerade kleinere und mittlere Akteure (KMU, Stadtwerke, Genossenschaften) haben immer mehr mit der Akquisition von Fremdkapital zur Realisierung neuer Wärmeprojekte zu kämpfen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Netzinfrastruktur von den Banken oft nicht als Sicherheit anerkannt wird. Der Gesetzgeber sollte hier über die Einrichtung eines bundesweiten Bürgschaftsprogrammes unterstützend aktiv werden.  

Darüber hinaus sollte die Bürgerenergie mit ihrer lokalen Expertise bei der kommunalen Wärmeplanung eingebunden werden. Sie kann Kommunen mit ihren beschränkten Ressourcen unterstützen. Bürgerenergiegesellschaften sind durch ihre lokale Verankerung ein ideales Scharnier zwischen den Kommunen und den Bürger*innen.

Quelle

Bündnis Bürgerenergie 2025

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