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© Fotolia.com | Franz-Pfluegl | Mit der Umsetzung neuer EU-Vorgaben sollen irreführende Werbeaussagen zu Produkten zurückgehen.

Greenwashing erkennen – Transparenz schaffen

Klimaneutral, nachhaltig, recycelbar – Unternehmen bewerben ihre Produkte gern mit diesen oder vergleichbaren Umweltaussagen. Doch nicht alle Aussagen sind rechtlich zulässig.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen eines Forschungsprojekts die Herausforderungen für verlässliche Umweltinformationen analysieren lassen. Die Ergebnisse liegen nun in einem Bericht vor und bieten neben einem Beitrag zu den aktuellen Diskussionen um die EU-Initiativen „Empowering consumers for green transition“ und „Green claims“ auch konkrete Empfehlungen für Unternehmen und Verbraucher*innen im Spannungsfeld zwischen valider Umweltinformation und Greenwashing.

„Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass Verbraucher*innen die notwendigen Informationen bekommen, um nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können. Doch leider sind missverständliche und nicht belegte Aussagen immer noch weit verbreitet“, sagt Dirk Messner, Präsident des ⁠UBA⁠. „Mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben über umweltbezogene Informationen für Verbraucher*innen erwarten wir, dass Unternehmen vermehrt vertrauenswürdige Siegel wie den Blauen Engel nutzen und irreführende Aussagen zurückgehen.“

Mit der im letzten Jahr beschlossenen „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU 2024/825) zur Änderung des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts sollen Greenwashing in der Werbung eingedämmt und verlässliche Umweltinformationen gefördert werden. So werden Textaussagen künftig grundsätzlich nur zulässig sein, wenn sie spezifisch genug beschrieben bzw. begründet sind. Bestimmte ⁠Klima⁠-Claims werden ganz verboten. Neue Anforderungen an Siegel, wie öffentlich zugängliche Kriterien und ein unabhängiges Zertifizierungssystem, sollen zudem den unübersichtlichen Markt der Umweltsiegel bereinigen.

Ergänzend dazu soll die geplante europäische „Green claims directive“ (Richtlinie über Umweltaussagen) die Begründung und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen weiter präzisieren. Diese Richtlinie befindet sich derzeit in den abschließenden Verhandlungen.

Der aktuelle Forschungsbericht des UBA bietet eine systematische Aufbereitung der Thematik Greenwashing. Er beinhaltet eine Analyse der rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Greenwashing, stellt die bestehenden Empfehlungen und Prinzipien zur Begründung guter Umweltaussagen zusammen und beleuchtet die Wahrnehmungen und Wirkungen auf Verbraucher*innen.

Quelle

Umweltbundesamt 2025

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