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Fotolia.com | MarcoGusella

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Österreich mit neuen Photovoltaik-Fördertarifen

Seit Ende Dezember steht in Österreich die Höhe des Einspeisetarifs fest. 7,91 Cent pro Kilowattstunde erhalten Hausbesitzer für Photovoltaik-Anlagen in 2018, plus einem einmaligen Investitionszuschuss von 250 Euro pro kWp.

Die Chance für die Förderung steigt dabei mit der Höhe des Eigenversorgungsanteils. Wer die Förderung trotzdem verpasst, für den gibt es noch einen Investitionszuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Speicher.

Österreich hat zum Jahresende die Höhe seiner künftigen Fördertarife bekanntgegeben. Demnach erhalten Anlagen an oder auf Gebäuden mit einer Leistung zwischen fünf und 200 Kilowatt einen Eispeisetarif von 7,91 Cent pro Kilowattstunde bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018. Hinzu kommt einmalig ein Investitionszuschuss von 250 Euro pro kWp. Im Jahr darauf sinkt die Förderung auf 7,67 Cent pro Kilowattstunde. Die Tarife gelten in Österreich nach Vertragsabschluss für 13 Jahre, insgesamt acht Millionen Euro stellt der Staat dafür jährlich bereit.

Ab 9. Januar 2018 um 17 Uhr bis 16. Januar können Hausbesitzer die Förderung in Österreich für 2018 beantragen. Dabei werden die Anträge nach der Höhe des bei der Antragstellung angegebenen Eigenversorgungsanteils gereiht, bei gleichem Rang entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung. Sollten die Photovoltaik-Anlagenbetreiber später mehr einspeisen als ursprünglich angegeben, dann erhielten sie für das „Mehr“ nur noch den Marktpreis. Laut Photovoltaic Austria lag dieser im vierten Quartal 2017 bei etwa 3,6 Cent pro Kilowattstunde.

Neben dem Einspeisetarif gewährt Österreich außerdem für Photovoltaik-Anlagen mit einem bis 500 Kilowatt Leistung einen Investitionszuschuss von 30 Prozent der Errichtungskosten, mit einem Maximalbetrag von 250 Euro pro Kilowatt. Österreich hat für den Investitionszuschuss insgesamt 15 Millionen Euro bereitgestellt, davon neun Millionen Euro für Photovoltaik-Anlagen und sechs Millionen Euro für Speicher. Anlagenbesitzer müssen dafür innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme die Rechnungen bei der Ökostromabwicklungsstelle vorlegen. Bis dato gab es den Investitionszuschuss nur für kleine Anlagen bis fünf Kilowatt Leistung.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Daniel Seeger) 2018 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Daniel
Seeger 2018
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Daniel Seeger
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